22. April 2022 | 16:43 Uhr
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Was Touristiker über geänderte Flugzeiten wissen müssen

Ob Kunden Flugzeitenänderungen oder Änderungen des Abflugortes bei gebuchten Reisen akzeptieren müssen, hängt sowohl vom Ausmaß der Veränderung als auch von der Frage ab, ob es sich um eine Nur-Flug-Buchung oder eine Pauschalreise handelt, sagt der Reiserechtler Kay Rodegra.

Flugausfall Annullierung Cancelled Fluganzeige Foto iStock Mimadeo

Flugstreichungen und Flugzeitenänderungen sorgen oft für Ärger

In den vergangenen Jahren hat das Thema die Reisebranche und ihre Kundschaft zuverlässig begleitet: Nicht selten erhalten Reisende zwischen Buchung und Abreise die Mitteilung, dass sich ihre Flugzeit oder der Abflugort ändert. Ob das zulässig ist und welche Ansprüche Kunden in solchen Fällen haben, das sei eine durchaus komplexe Frage, macht Reiserechtler Rodegra im Reise vor9 Podcast deutlich.

Eine Frage sei zum Beispiel, ob es sich tatsächlich um eine Flugzeitverlegung oder vielmehr um die Annullierung eines Fluges und die Umbuchung auf eine andere Flugnummer handele, so der Jurist. Werde ein Flug abgesagt und die Aktion als Flugzeitenänderung kaschiert, dann hätten Kunden, die nur den Flug gebucht haben, gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ausmaß und Reiseart sind entscheidend

Eine reine Flugzeitenänderung müssten Nur-Flug-Bucher oft akzeptieren; allerdings komme es dabei auf die Zeitspanne an. So regele etwa die Fluggastrechteverordnung, dass im Fall einer Verspätung fünf Stunden eine relevante Größe seien. Bei vorgezogenen Flügen könne es auch ein kleinerer Zeitraum sein, wenn Fluggäste den Airport zu der jeweiligen Zeit gar nicht erreichen könnten. Zwar seien die Zeiträume bei Flugzeitenänderungen nicht in Stein gemeißelt, doch seien die genannten Werte Anhaltspunkte für mögliche Ansprüche auf Rücktritt oder Schadenersatzansprüche seitens der Kunden.

Bei Pauschalreisen müssten Kunden Flugzeitenänderungen in der Regel akzeptieren. Wenn sich daraus eine signifikante Veränderung ergebe – etwa weil ein für den Morgen geplanter Urlaubsflug erst am Abend starte – könne allerdings ein Anspruch auf Reisepreisminderung entstehen. In solchen Fällen müssten Kunden allerdings unmittelbar nach Erhalt der Nachricht mit dem Veranstalter in Verbindung treten und ihren Unmut klar formulieren. Erfolge keine Reaktion, werde dies als Einverständnis gewertet.

Was tun, wenn der Abflugort neu festgelegt wird?

Im Fall einer Verlegung des Abflugortes ergebe sich für Reisende, die nur den Flug gebucht hätten, ein automatisches Rücktrittsrecht, sagt Rodegra im Gespräch. Bei Pauschalreisen komme es auf die Zumutbarkeit der Veränderung an. Werde der Abflug etwa von Hamburg nach Hannover verlegt und der Veranstalter biete eine kostenlose Zuganreise zum neuen Abflugort an, sei dies in der Regel zumutbar.

Airlines seien überdies verpflichtet, Kunden eine Ersatzbeförderung anzubieten, wenn sie diese weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Änderung oder Annullierung informierten, erklärt der Reiserechtsexperte. Diese Ersatzbeförderung müsse dann ohne Aufpreis angeboten werden.

Im aktuellen Reise vor9 Podcast erläutert Rodegra weitere Aspekte, die Anbieter und Kunden im Fall von Änderungen bei der An- und Abreise in und aus dem Urlaub beachten müssen. Zudem erörtern wir die Kriterien für mögliche Preiserhöhungen nach erfolgter Buchung.

Christian Schmicke

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