4. Juni 2018 | 13:31 Uhr
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Was Reisebüros bei der Buchung

Ein Mietwagen im Urlaub ist eine feine Sache. Entdeckungsfreudige Urlauber können damit die Umgebung erkunden, ohne auf Fahrpläne oder den starren Verlauf organisierter Ausflüge angewiesen zu sein. Für Reisebüros sind Urlaubsautos zudem eine schöne zusätzliche Einnahmequelle, denn Broker und Vermieter zahlen ansehnliche Provisionen. Zudem haben die Verkäufer gute Argumente auf ihrer Seite, wenn sie ihren Kunden empfehlen, den Mietwagen schon vor der Abreise zu buchen. Dazu später mehr. Und wenn sich ein Kunde bei der Urlaubsbuchung noch nicht für einen Mietwagen entscheidet, ist das für das Reisebüro ein guter Grund, zwischen Buchung und Abreise erneut mit ihm in Kontakt zu treten, um in dieser Angelegenheit erneut nachzuhaken.

Damit die Mobilität am Urlaubsort für Kunden und Reisebüros eine runde Sache wird, gilt es allerdings, eine Reihe von Faktoren zu beachten. Denn immer wieder machen Urlauber vor Ort unliebsame Erfahrungen, die sich vermeiden ließen, wenn sie oder ihr Reisebüro zuvor ein paar wichtige Grundregeln beachten. Reise vor9 hat die wichtigsten zusammengefasst.

Fahrzeugkategorie. Dabei geht es für den Counter sozusagen um das kleine Einmaleins in Sachen Bedarfsermittlung. Wie viele Reisende sind mit dem Fahrzeug unterwegs und wie viel Gepäck muss mit? Während für ein Paar ein Klein- oder Kleinstwagen völlig ausreichen mag, stellt dieser die vierköpfige Familie mit Koffern und Taschen schon am Flughafen vor massive Probleme. Dann ist mindestens ein Fahrzeug der Golf-Klasse angesagt, oder vielleicht ein Minivan. Hinzu kommt: Urlaubsautos in beliebten Ferienregionen sind oft mit der schwächsten erhältlichen Motorisierung versehen. Das muss kein Problem sein. Allerdings sollten Reiseprofis ihre Kunden darauf vorbereiten, um  PS-Enthusiasten nicht zu enttäuschen. Ein Sonderfall sind Cabrios. Sie sind meist überproportional teuer und oft nur in geringer Zahl verfügbar. Also: Besser früh reservieren.

Freikilometer. Damit die große Freiheit im Urlaub nicht zur Rechenaufgabe oder zum kostspieligen Abenteuer wird, sollten Reisebüros auf unbegrenzte Freikilometer achten. Für normale Urlaubsautos in Europa sind diese mittlerweile Standard. Anders ist das bei Wohnmobilen und auch bei Geländefahrzeugen in zahlreichen Fernreisezielen. Dann bleibt einem ein wenig Rechnerei nicht erspart, um den günstigsten Preis zu erzielen.

Vollkaskoschutz. Versicherungen zählen bei Mietwagen zu den heikelsten Themen. Vollkaskoschutz sollte dabei selbstverständlich sein. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Deckungssumme, bis zu der Mieter im Schadensfall abgesichert sind. Experten raten auf eine Abdeckung bis zu mindestens zwei Millionen Euro zu achten. Einige Anbieter, wie zum Beispiel Sunny Cars, gehen mit Deckungssummen von bis zu 7,5 Millionen Euro weit darüber hinaus.

Der Basis-Vollkaskoschutz vieler Autovermieter in den Urlaubszielen beinhaltet im Schadensfall eine Selbstbeteiligung, die sich bisweilen im vierstelligen Euro-Bereich bewegt. Große deutsche Mietwagenbroker wie Tui Cars, Sunny Cars, Dertour Ferienautos oder Drive FTI schließen in ihren Policen diesen Selbstbehalt aus oder verpflichten sich, anfallende Forderungen der Vermieter vor Ort zu übernehmen. Reisebüros sollten ihren Kunden den Ausschluss der Selbstbeteiligung dringend empfehlen, auch wenn dies den Mietpreis gegenüber den „nackten“ Tarifen der Anbieter vor Ort um rund zwölf Prozent verteuert, wie jüngst das Portal „Billiger-Mietwagen“ errechnete. Zudem gilt es auf Ausschlussklauseln zu achten. “Im Optimalfall sollte der Schutz auch für Schäden an Dach, Reifen, Glas, Unterboden inklusive Ölwanne, Kupplung, Autoradio und Navigationssystem gelten“, rät Sunny-Cars-Geschäftsführer Thorsten Lehmann. Last, but not least empfiehlt es sich für Reisebüros, ihre vorab versicherten Kunden anzuhalten, vor Ort nicht auf Versicherungsofferten einzugehen, die ihnen von den dortigen Vermietern trickreich oder aus Unkenntnis angeboten werden.   

Zusätzlicher Schutz. Mit dem neuen Reiserecht können Mietwagenbuchungen, wenn sie bei einem anderen Anbieter als dem der übrigen Leistungen erfolgen zu Bestandteilen verbundener Reiseleistungen werden und müssen vom Reisebüro entsprechend ausgewiesen werden. Einige Anbieter haben im Vorfeld der neuen Regelung bereits für zusätzlichen Schutz gesorgt. So hat etwa Sunny Cars eine Kundengeldabsicherung eingeführt, die Zahlungen bei Pleiten der Vertragspartner absichert. Tui Cars geht noch einen Schritt weiter. Jede Mietwagenbuchung über den Broker gelte als Pauschalreise, versichert Leiterin Ilka Lauenroth. Auf diese Weise sind die Kundengelder über Sicherungsscheine abgesichert und bei Ärger mit dem Vermieter fungiert die Tui-Reiseleitung der entsprechenden Region als Ansprechpartner und Vermittler.

Tankregelung. Eigentlich gibt es in Sachen Tankregelung nur eine einzige faire Variante: Das Fahrzeug wird mit vollen Tank entgegengenommen und muss mit vollem Tank wieder abgegeben werden. Viele Autovermieter in beliebten Zielen wie Spanien, Portugal oder Griechenland nutzen aber andere Methoden. Entweder wird dem Kunden die erste Tankfüllung in Rechnung gestellt und er soll das Auto mit leerem Tank wieder abgeben. Oder die vorhandene Füllmenge, zum Beispiel halbvoll, wird im Vertrag festgehalten und der Kunde soll das Fahrzeug ebenso retournieren. Dahinter verbergen sich aus Kundensicht in der Regel versteckte Kosten. Denn wer traut sich schon den Tank bis zum letzten Tropfen leerzufahren oder kann beim letzten geplanten Tankstopp genau vorhersagen nach wie vielen Kilometern der Tank wieder halbvoll ist? Die Vermieter profitieren dabei von der Sorge der Kunden, für mögliches Nachtanken zur Kasse gebeten zu werden. Dagegen hilft, Kunden zur Buchung inklusive „Voll-voll“-Regelung zu raten

Zusatzfahrer. Kommen mehrere Personen als Fahrer für das Mitfahrzeug in Frage, muss das bei der Buchung berücksichtigt werden. Sonst drohen im Schadensfall Probleme mit der Versicherung und unter Umständen auch mit dem Vermieter. Sind mehrere Fahrer ohne Aufpreis im Vertrag vorgesehen, müssen diese spätestens bei der Fahrzeugübernahme namentlich eingetragen werden. In jedem Fall sollten Reisebüros das Thema vor der Buchung mit den Kunden klären.  

Storno- und Umbuchungsbedingungen. Urlaubspläne können sich ändern. Deshalb sollten Reiseverkäufer ihre Kunden auf die jeweils gültigen Konditionen hinweisen. Manche Anbieter ermöglichen kostenlose Stornierungen und Umbuchungen bis 24 Stunden vor der Ankunft, in anderen Fällen werden bereits früher Gebühren fällig. Auch bei Änderungen der Fahrzeugkategorie oder des Mietzeitraums greifen unterschiedliche Regelungen.

Zusatzleistungen. Aufpreispflichtig sind in der Regel die Übergabe und Rückgabe des Mietwagens außerhalb der Bürozeiten der jeweilige Vermietstation, Hotelzustellung und Zubehör wie Baby- oder Kindersitz und Navigationssystem. Auch bei Grenzübertritten und Einwegmieten können Zusatzkosten anfallen, sofern diese Leistungen buchbar sind.

Christian Schmicke

Die Reisebüro-Tipps für die Mietwagenbuchung sind zuerst in der aktuellen Ausgabe des Reise vor9 Magazins erschienen. das sie hier abonnieren können. 

 

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