Was es mit der Aufregung um die Conso-Gebühren auf sich hat
Reisebüros hatten zuletzt darüber geklagt, dass sie bei Flugstreichungen der Airlines auf Kosten sitzenbleiben, wenn sie die Flüge über Ticketgroßhändler buchten. Eine Umfrage unter mehreren Consolidators zeigt, wo das Problem offenbar liegt.

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Für unfreiwillige Umbuchungen bitten Consos Reisebüros nach eigenen Angaben nicht zur Kasse
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Die neuerliche Welle von Flugstreichungen für die bevorstehende Sommersaison beschert Reisebüros und Veranstaltern nicht nur zusätzliche Arbeit – sie kann auch zu Kosten führen, die der Vertrieb nur schwer auf seine Kunden abwälzen kann. Dabei handelt es sich nach Erkenntnissen aus einer Umfrage von Reise vor9 bei den Ticketgroßhändlern von TUI, DER Touristik und FTI sowie bei Aerticket nicht um Gebühren, die den Reisebüros für unfreiwillige Umbuchungen aufgrund des angekündigten Ausfalls geplanter und im Einzelfall auch gebuchter Flüge aufgebrummt werden. Jedenfalls bekunden die Befragten einmütig, dass sie ihre Vertriebspartner dafür nicht zur Kasse bitten.
Bei Storno wegen Flugstreichung bleibt das Ticket-Entgelt
Anders sieht es aus, wenn die Airline einen Flug streicht und ein Kunde deshalb entscheidet, einen angebotenen späteren Flug oder einen anderen Abflughafen nicht zu akzeptieren. Dann erhält der Consolidator die Kosten für das ursprüngliche Ticketentgelt aufrecht. Wenn dagegen zum Beispiel eine Verbindung, die um 9 Uhr starten sollte, auf 11 Uhr umgebucht wird, weil der 9-Uhr-Flug wegfällt, kommen auf Reisebüros und Kunden keine zusätzlichen Kosten zu.
Aus der Sicht der Tickethändler ist dies nachvollziehbar, denn sie haben ihre Leistung mit der ursprünglichen Buchung ja erbracht. Ob es richtig ist, dass Reisebüros beziehungsweise ihre Kunden für eine durch die Airline verursachte Änderung sitzenbleiben, steht freilich auf einem anderen Blatt. Darüber dürfte sich je nach dem weiteren Fortgang der Ereignisse in Sachen Flugplanänderungen noch ein Streit entspinnen.
Christian Schmicke