17. Oktober 2023 | 13:46 Uhr
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VIR kontert DRV-Vorwurf der OTA-Bevorzugung

Mit "totalem Unverständnis" reagiert der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf Aussagen des DRV, der bei der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Bevorzugung der OTAs und eine Benachteiligung der klassischen Veranstalter diagnostiziert hatte. Der DRV zeichne "ein völlig falsches Bild von der touristischen Veranstalterszene", so VIR-Vorstand Michael Buller (Foto).

Buller Michael

VIR-Chef Michael Buller weist den Vorwurf des DRV, dass OTAs bevorzugt würden, zurück 

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Der DRV hatte vor einer Benachteiligung der klassischen Pauschalreiseveranstalter gewarnt, wenn Einzelleistungen wie Flug und Hotel im Rahmen des neuen EU-Entwurfs, der Ende November veröffentlicht werden soll, stärker von Pauschalreisen abgegrenzt werden sollten. DRV-Präsident Norbert Fiebig hatte erklärt, eine stärkere Regulierung der ohnehin zu weitreichenden Sicherhheitsleistungen verpflichteten klassischen Pauschalreiseanbieter würden den großen OTAs in die Hände spielen.

"Diese Äußerungen rufen in der Digitalbranche großes Erstaunen hervor", sagt Buller. OTAs böten nicht nur Einzelleistungen an, sondern agierten auch wie klassische Veranstalter. Sie verhielten sich hier zudem völlig gesetzeskonform und arbeiteten analog dem Geschäftsmodell der klassischen Veranstalter. Dabei kämen sie den gleichen Verpflichtungen und Haftungen nach.

"Gleiches Haftungsprinzip" 

Verkaufe ein klassischer Veranstalter Einzelleistungen, gilt für ihn zudem das gleiche Haftungsprinzip wie für ein OTA, so Buller weiter. Daher seien die Aussagen des DRV, dass OTAs bevorzugt würden, "absolut falsch und nicht nachvollziehbar". Der VIR habe "vor vielen Jahren" einen Rahmenvertrag mit der SÖP Schlichtungsstelle für seine Mitglieder geschlossen, um den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen zu erhöhen. VIR-Mitglieder wie die Expedia Group, Evaneos und Weg.de gehörten der SÖP an, die außergerichtliche Schlichtungen bei Beschwerden zu einer Pauschalreise ermöglicht. Kein einziger klassischer Reiseveranstalter unterstütze bis heute diese Verbraucherschutz-Initiative, schießt Buller gegenüber dem DRV zurück.

Parallelen zu 2015? 

Klassische Reiseveranstalter, OTAs, Reisebüros sowie weitere touristische Leistungsträger hätten im Rahmen der EU-Pauschalreise-Richtlinie "exakt die gleichen Verpflichtungen", so Buller weiter. Ihn erinnere die aktuelle Situation an das Jahr 2015. Auch damals habe es bezüglich der Neufassung der EU-Pauschalreise-Richtlinie in der Branche ähnliche Töne zur angeblichen Bevorzugung der OTAs gegeben, die "völlig unangebracht" gewesen seien. Dabei werde "übersehen, dass das Gesetz den Verkauf von Reisen regelt, und nicht die Vertriebskanäle".

"Einzelleistungen weiter von Pauschalreisen abgrenzen" 

Buller plädiert zudem dafür, „dass Einzelleistungen auch weiterhin Einzelleistungen bleiben“ müssten. Letztlich entschieden die Verbraucher selbst, ob sie eine Pauschalreise oder Einzelleistungen buchen wollten. Würden Einzelleistungen mit Pauschalreisen gleichgestellt, verschwinde das Geschäftsmodell der klassischen Reiseveranstalter vom Markt, da es dann keine Differenzierung in den Angeboten mehr gebe, warnt er.

Christian Schmicke

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