Unklarheiten bei der Verlängerung von Reisegutscheinen
Mitmachen und tolle Goodies aus Abu Dhabi gewinnen
Nach all den Storys unserer Themenwoche ein kleiner Vorgeschmack auf Abu Dhabi gefällig? Dann machen Sie mit bei unserem Gewinnspiel. Zwei einfache Fragen zu Abu Dhabi richtig beantworten, und mit etwas Glück gewinnen Sie eins von drei Goodie-Bags mit Überraschungen aus Abu Dhabi. Infos und Teilnahme gleich hier. Reise vor9
Weil sie nicht eingelöste Reisegutscheine spätestens bis zum 15. Januar zurückerstatten müssen, werben Veranstalter bei ihrer Kundschaft, ihre Guthaben rechtzeitig in eine Buchung umzumünzen. Bisweilen bieten sie auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das Jahresende hinaus an. Ob und bis zu welcher Höhe die Gutscheine dann gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind, ist unklar. Denn die Bürgschaft des Bundes für die Beträge läuft zum Jahresende aus. Handelsblatt (Abo)