19. November 2021 | 19:05 Uhr
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Unklarheiten bei der Verlängerung von Reisegutscheinen

Weil sie nicht eingelöste Reisegutscheine spätestens bis zum 15. Januar zurückerstatten müssen, werben Veranstalter bei ihrer Kundschaft, ihre Guthaben rechtzeitig in eine Buchung umzumünzen. Bisweilen bieten sie auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das Jahresende hinaus an. Ob und bis zu welcher Höhe die Gutscheine dann gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind, ist unklar. Denn die Bürgschaft des Bundes für die Beträge läuft zum Jahresende aus. Handelsblatt (Abo)

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