Provisionsstreit eskaliert: Reisebüros verklagen Phoenix
Der verlängerte Werftaufenthalt der Amera zieht große Kreise, da in Folge die Weltreise nicht wie geplant stattfinden konnte. Dem Veranstalter entstand großer Schaden, etwa 1.000 Kunden stornierten laut FVW ihre Reisen. Zudem sei mit Reisebüros ein Rechtsstreit darüber entbrannt, ob Phoenix Provisionen zahlen müsse oder nicht.
Am Anfang der Chronologie um den Ärger rund um die Weltreise der Amera steht der ungewollt längere Werftaufenthalt. Das Phoenix-Schiff war bis 10. Februar in einer Danziger Werft statt auf Weltreise. Somit fiel das Schiff sechs Wochen länger aus als geplant. Das hatte zur Folge, dass Phoenix mit der Celestyal Journey ein anderes Schiff chartern musste, damit überhaupt eine Weltreise stattfinden konnte. Auch die Route wurde wegen der Angriffe auf Schiffe im Roten Meer komplett geändert.
Phoenix Reisen sei dadurch nach eigenen Angaben ein immenser Schaden entstanden. Denn Verspätung, Umroutung, Schiffswechsel zog etwa 1.000 stornierte Reisen nach sich, zitiert die FVW Geschäftsführer Benjamin Krumpen. Phoenix hatte sich mit einer Videobotschaft von Gründer Johannes Zurnieden an die Kunden gewandt und um Verständnis geworben, wie Counter vor9 berichtete.
Reisebüros fordern ihre Provision
Doch nicht nur dem Veranstalter entstand ein Schaden, auch Reisebüros. Für die stornierten Reisen fordern Agenturpartner Provision. Phoenix habe Kunden zwar ihr Geld zurückgezahlt, die Provisionen aber einbehalten. Ob zu Unrecht oder nicht, das werden wohl Anwälte vor Gericht klären. Zwei Reisebüros wollen Phoenix verklagen, schreibt die FVW. Phoenix bestätigt auf Nachfrage von Counter vor9 nur, "dass Reisebüros wegen Provisionszahlungen an uns herangetreten sind".
Phoenix sieht sich nicht in der Verantwortung dafür, dass die Weltreise nicht wie geplant stattfinden konnte. "Wir sind klar der Meinung, dass es sich hier um höhere Gewalt handelt", sagte Geschäftsführer Benjamin Krumpen der FVW. "Wenn die Huthi-Miliz nicht wiederholt Schiffe im Roten Meer unter Beschuss genommen hätte, wären wir nach dem ganz normalen Fahrplan unterwegs gewesen."
Deshalb entfalle auch der Anspruch auf die Provisionszahlung, so Krumpen. Und er legt noch einen drauf: "Wenn ein Reisebüro den Gang vor Gericht antritt, kann die Kündigung der Agentur eine Lösung sein."
Sabine Schreiber-Berger