Podcast: Was die Drei-Stunden-Regel für die Branche bedeutet
Der von der EU vorgelegte Entwurf für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie enthält eine Fülle geplanter Änderungen. Im Reise vor9 Podcast diskutieren wir mit VIR-Vorstand Michael Buller (Foto) anhand des Beispiels der sogenannten Drei-Stunden-Regel, was auf die Branche zukommen könnte.
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Die Drei-Stunden-Regel, die sich im aktuellen Entwurf der EU-Kommission für die Revision der Pauschalreiserichtlinie findet, besagt, dass aus zwei gebuchten Einzelleistungen automatische eine Pauschalreise wird, denn die zweite Leistung beim selben Mittler innerhalb von drei Stunden nach der ersten gebucht wird.
Das hat Folgen, sowohl für die Gewährleistungspflichten und Haftungsrisiken des Mittlers als auch für seine Kalkulation. Welche konkreten Konsequenzen sich aus der geplanten Regel ergeben würden, darüber sprechen wir im aktuellen Podcast mit VIR-Chef Buller. Der Verbandschef, der auch regelmäßiger Gast bei den Erörterungen zu der Novelle im Bundesjustiz- und -wirtschaftsministerium ist, zeichnet im Gespräch ein drastisches Bild von den zu erwartenden Folgen, sollte die Regel tatsächlich in dieser Form zur Anwendung kommen.
Christian Schmicke
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