Lockdown über die Feiertage trifft auch Reisebranche hart
Bund und Länder haben beschlossen, das öffentliche Leben ab Mittwoch für mindestens dreieinhalb Wochen weitgehend herunterzufahren. Die Bundesbürger sollen auf alle nicht notwendigen Reisen im Inland und ins Ausland verzichten, heißt es in einem dringenden Appell. Damit ist die Hauptsaison zu großen Teilen gelaufen.
Recht schnell haben sich Bund und Länder am Sonntag auf einen neuen Beschluss für einen harten Lockdown über die Feiertage verständigt. Die bisherigen Einschränkungen haben die Zahl der Neuinfektionen nicht gesenkt. Jeden Tag stecken sich in Deutschland 20.000 bis 30.000 Menschen neu an, und mittlerweile sterben jeden Tag rund 500 Menschen an Covid-19.
Ziel sei es weiterhin, die sogenannte Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, auf unter 50 zu drücken, so die Bundeskanzlerin. Am Sonntag waren es im Durchschnitt für ganz Deutschland 169 mit Spitzenwerten von 500 bis über 600 in einzelnen Landkreisen.
Zunächst werden bisherige Einschränkungen bis zum 10. Januar verlängert. Das bedeutet keine touristischen Übernachtungen in deutschen Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen in den Weihnachtsferien. Einige Bundesländer verabschieden sich auch wieder von der Ausnahmeregelung, Übernachtungen von Gästen zu erlauben, die über Weihnachten Verwandte besuchen. Nach Mecklenburg-Vorpommern ist nun auch Schleswig-Holstein davon abgerückt.
Auch der Urlaub im Ausland wird immer schwieriger. Alpenländer lassen die Skigebiete geschlossen oder schicken Einreisende in Quarantäne. Allen, die trotzdem verreisen wollen, machen die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten ein schlechtes Gewissen. „Wir raten von Reisen im In- und Ausland, die nicht zwingend notwendig sind, ab“, sagt Angela Merkel und erinnert eindringlich daran, dass Rückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne müssen.
In Deutschland schließen derweil ab Mittwoch die Geschäfte. In dem Beschuss wird hier vom Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege gesprochen. Reisebüros werden nicht genannt. Ob sie offenbleiben dürfen, ist unklar. Einige Bundesländer haben zudem Ausgangssperren beschlossen oder angekündigt. In Baden-Württemberg gilt sie bereits von 20 Uhr bis 5 Uhr, Bayern will sie von 21 Uhr bis 5 Uhr anordnen. An Silvester gilt ein bundesweites Versammlungsverbot, Feuerwerk ist ebenfalls untersagt.
Unternehmen werden von Bund und Ländern „dringend gebeten“, Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken oder Betriebsferien zu machen. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ solle in möglichst vielen Betrieben umgesetzt werden. Unternehmen und Selbstständigen, die von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen seien, verspricht der Bund weitere Unterstützung im Rahmen der Überbrückungshilfen III. Sie können mit Zuschüssen zu ihren Fixkosten rechnen.
Entlastung könnten auch Verhandlungen mit den Vermietern von Gewerbeimmobilien bringen. „Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19-Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können“, heißt es in dem Beschluss. Daraus lasse sich die Forderung nach einer Mietminderung ableiten.
Der jetzt beschlossene Lockdown gilt zunächst bis zum 10. Januar. Die Bundeskanzlerin stellt aber klar, dass es letztlich von der Entwicklung der Neuinfektionen abhänge, ob dies ausreiche. Falls nicht, muss wohl mit einer Verlängerung gerechnet werden.
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