9. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Kriterien für Corona-Überbrückungshilfen verbessert

Die Bundesregierung hat entschieden, den Anerkennungszeitraum für entgangenen Provisionen und Margen für die zweite Phase der Überbrückungshilfen zu erweitern. Am 15. Oktober bietet der DRV ein kostenloses Webinar zur Beantragung der Unterstützung an.

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Laut DRV werden jetzt Provisionsausfälle bei Pauschalreisen anerkannt, wenn die Reisen zwischen dem 18. März und 18. September gebucht wurden oder wenn sie vor dem 18. März gebucht wurden und einen Abreisetermin nach dem 31. August gehabt hätten. Für alle diese corona-bedingt stornierten Reisen gilt, dass die Abreise in diesem Jahr geplant war. Unerheblich für die Förderfähigkeit ist, wer die Reise storniert hat, der Reiseveranstalter oder die Kunden.

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