Innenministerium bleibt bei Airport-Anreise wohl hart
Das Bundesinnenministerium will für Urlauber mit frühen oder späten Abflügen und Ankünften keine Ausnahme bei der Ausgangssperre zulassen. Das geht aus der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Reise vor9 hervor. Zwischen 22 und 5 Uhr ist bei touristischen Reisen die Fahrt zum und vom Flughafen verboten.
Der Luftfahrtverband BDL und der DRV hatten am Freitag nach der Verabschiedung der Ausgangsbeschränkungen gefordert, den Flugverkehr davon auszunehmen und Fahrten zwischen Airport und Wohnort auch während der von 22 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre zu erlauben. "Wer in der Zeit zwischen 22 und fünf Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Eine dienstliche Flugreise könne wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen angetreten werden. Eine Anfrage von Reise vor9 zu diesem Thema beantwortete das Ministerium mit dem Verweis auf diese Aussage.
Auch Lufthansa bestätigte gegenüber Reise vor9, dass die An- und Abreise zum und vom Flughafen nach Auffassung des Bundesinnenministeriums bei touristischen Reisen nicht möglich sei. Der Flugbetrieb selbst sei davon aber nicht betroffen. "Bei Lufthansa sind derzeit keine kurzfristigen Flugplananpassungen avisiert", erklärte ein Sprecher. Grundsätzlich liege es "in der Verantwortung des Reisenden, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen". Der Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport, verweist auf Anfrage auf die Forderung des BDL, der man sich nach wie vor anschließe. Flugplanänderungen aufgrund der Ausgangssperre seien derzeit nicht bekannt, so ein Sprecher.
Ein Blick auf die Flugpläne von Airlines wie Condor und Eurowings an großen Flughäfen wie Frankfurt oder Düsseldorf verrät, dass das An- und Abreiseverbot durchaus zahlreiche Reisepläne durchkreuzen dürfte. Zwar starten die Flieger in die klassischen Feriendestinationen derzeit eher nicht, wie in "normalen" Zeiten, in den frühen Morgenstunden. Aber eine beachtliche Zahl von Flügen aus den Urlaubszielen setzt erst nach 22 Uhr oder nur unwesentlich früher dort auf. Im Sinne der Bundesregierung, die nach wie vor bestrebt ist, jeglichen Reiseverkehr, der nicht unbedingt erforderlich ist, zu verhindern, könnte dies ein nicht ganz unwillkommener Nebeneffekt der Ausgangssperren sein.
Christian Schmicke