IATA macht Druck in Sachen Kunden-Kontaktinfos
Zum 1. Juni tritt die Resolution 830d des Airline-Verbandes Kraft. Sie verpflichtet Reisebüros mit Iata-Lizenz, bei Kunden aktiv nachzufragen, ob sie der Airline ihre Kontaktdaten, also Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse, zur Verfügung stellen, um im Falle von Flugunregelmäßigkeiten direkt kontaktiert zu werden.
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Wenn der Passagier dem Reisebüro seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten gebe, müsse das Reisebüro sie in den PNR eingeben, so der Airline-Verband weiter. Das gelte auch für Gruppenbuchungen. Für die Eingabe steht den Agenten der von der Iata erstellte Standard „SSR CTC“ zur Verfügung.
Wünsche der Passagier keine Datenweitergabe, müsse das Reisebüro ihn ausdrücklich auf die Nachteile hinweisen, so die Iata weiter. Denn dann könne der Kunde möglicherweise nicht zuverlässig und rund um die Uhr über Flugstreichungen oder Flugplanänderungen informiert werden.
Der Verband versichert, dass seine Mitglieder die Kontaktdaten ausschließlich im Fall von Unregelmäßigkeiten nutzen und nicht zu Marketingzwecken. In keinem Fall berühre das neue Prozedere den Anspruch der Reisebüros darauf, dass die Buchungen ihnen gehörten. Auch das Verhältnis zwischen den Reisebüros, ihren Dienstleistungen und der Kundschaft bleibe unberührt.