25. Juli 2024 | 14:09 Uhr
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Grüne fordern Insolvenzabsicherung für Airlines

Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, und Linda Heitmann, Sprecherin für Natur, Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, haben Bundesjustizminister Marco Buschmann aufgefordert, sich im Rahmen der EU-Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einzusetzen.

Airline Verlust Insolvenz

Eine Absicherungspflicht für Kundengelder bei Airlines ist erneut im Gespräch

Das Thema wabert seit Jahren durch die Branche; mal ist es stiller darum, mal wird es von politischen Akteuren oder Verbänden wieder stärker ins Licht der Öffentlichkeit gespült. Zurzeit taucht das Thema im Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Pauschalreiserichtlinie meist eher mittelbar auf – nämlich im Zusammenhang mit der Debatte um eine Kundengeldabsicherung von Einzelleistungen. Käme es dazu, dann wären, je nachdem, ob und in welcher Höhe eine Preisgrenze für eine Pflichtabsicherung eingeführt würde, auch Flüge aus Sicht der Kunden abgesichert. 

Die beiden Bundestagsabgeordneten der Grünen fordern nun eine generelle Pflicht für Fluggesellschaften, ihre eingenommenen Kundengelder gegen Insolvenz abzusichern. Bundesjustizminister Marco Buschmann solle sich im Rahmen der Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie dafür einsetzen, schreiben sie in einem Brief an den Minister. "Wir wollen die Flugreisenden besser vor einer Airline-Insolvenz schützen. Deswegen erwarten wir, dass der zuständige Justizminister sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene aktiv für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzt", begründet Schmidt den Brief. Als Vorbild könne der Insolvenzschutz für Pauschalreisen über den DRSF gelten.

Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit?

In der Vergangenheit waren ähnliche Initiativen meist am Argument der Wettbewerbsfähigkeit gescheitert. Europäische Airlines seien durch eine Absicherungspflicht gegenüber außereuropäischen Carriern benachteiligt, selbst wenn jeder Flug von und nach Europa der Absicherungspflicht unterliege. Denn dann wären die Langstreckenverbindungen mit Umstieg in den Golfstaaten oder in der Türkei nur in Teilen von der Absicherungspflicht, und damit von höheren Kosten, betroffen. Ohnehin klagen die Fluggesellschaften hierzulande über hohe Kosten durch Steuern, Abgaben und Gebühren.

Befürworter einer Versicherungspflicht für Fluggesellschaften argumentieren dagegen mit der Tatsache, dass Flüge, jedenfalls von Privatkunden, anders als Pauschalreisen gleich bei der Buchung zu 100 Prozent zu bezahlen sind. Damit falle der Schaden bei einer Insolvenz für die Kunden oft noch höher aus als bei einer kompletten Pauschalreise, für die in der Regel zunächst 20 Prozent als Anzahlung zu leisten sind.

Christian Schmicke

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