DER Touristik gewährt Storno-Recht für Asien-Buchungen
Weil viele Reisebüros und Kunden wegen der Ausbreitung des Coronavirus verunsichert sind, gewährt DER Touristik für seine Veranstalter ein Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht für Asien-Reisen. So könne der Asien-Urlaub sorgenfrei gebucht werden. Eine kostenlose Stornierung sei möglich, wenn sich das Virus weiter ausbreite.
Das Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht von DER Touristik für Asien-Reisen der Veranstalter Dertour, ITS, Jahn, Meiers und ADAC Reisen gilt für alle zwischen dem 1. Februar und 31. März gebuchten Reisen nach China, Indonesien, Japan, Malaysia, Myanmar, Thailand und Vietnam. Der Reisezeitraum muss zwischen 1. April und 30. August 2020 liegen. Wirksam wird das Storno-Recht, wenn sich das Coronavirus weiter verbreitet. Dann kann mit einer Frist von 15 Werktagen vor Abreise kostenlos storniert werden.
„Die Verbraucher sind unsicher, ob sie einen Urlaub in Südostasien buchen können, weil sie nicht wissen, wie sich die Situation entwickeln wird“, sagt Mark Tantz, Geschäftsführer von DER Touristik Deutschland. „Mit unserem Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht gehen sie Null Risiko ein und haben die Gewissheit, dass sie von der Reise zurücktreten können, falls sich die Lage nach der Buchung zuspitzt.“