Bundesgerichtshof gibt Entwarnung für Reisebüros:
Bundesgerichtshof gibt Entwarnung für Reisebüros: Mittler geraten nicht automatisch in die Veranstalterhaftung, nur weil sie verschiedene Leistungen buchen. Im konkreten Fall ging es um eine Zusammenstellung von Flug, Kreuzfahrt und Hotel. Weil auf dem Hinflug der Koffer stehenblieb, forderte die Kundin Schadenersatz vom Reisebüro, ging aber leer aus. sueddeutsche.de