16. Mai 2024 | 15:05 Uhr
Teilen
Mailen

Wie Branche und Verbraucherschutz die PRRL ändern wollen

Bei der Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestages legten Verbände und Touristikunternehmen erneut ihre Kritik und Änderungsvorschläge zur geplanten Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie (PRRL) vor. Die zum Teil unterschiedlichen Kernideen im Überblick.

Europa Flagge

Zunächst ein kurzer Blick auf die Position des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), dessen Positionen bei reiserechtlichen Änderungen stets eine gewichtige Rolle spielen: Der Begriff Pauschalreise müsse so definiert werden, dass möglichst viele Bündelungen von unterschiedlichen Arten von Reiseleistungen zum Zweck ein und derselben Reise darunterfallen, fordert der VZBV. Die Kategorie der verbundenen Reiseleistungen sollte zudem ersatzlos wegfallen, um Abgrenzungsschwierigkeiten und unnötige Bürokratie zu beseitigen.

Weiterhin heißt es in dem Papier des Verbandes: Verbraucher müssten nach ihrer Buchung individuell informiert werden, ob sie tatsächlich eine Pauschalreise gebucht haben. Sollte es sich nicht um eine Pauschalreise handeln, dürfe die Buchung erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung wirksam werden. Die Anzahlung dürfe außerdem die Schwelle von 20 Prozent des Reisepreises nicht überschreiten. Dies entspreche der deutschen Rechtsprechung. Das deutsche Verbraucherschutzniveau dürfe nicht abgesenkt werden, erklärt der VZBV zusammenfassend. Reiseveranstalter, Verkäufer und Vermittler von Pauschalreisen müssten zudem zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet werden.

DRV legt zwölf-Punkte-Plan vor 

Der DRV äußert insgesamt Bedenken im Hinblick auf die geplanten weiteren Verpflichtungen für Pauschalreiseveranstalter, wie sie im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen sind. Er befürchtet, dass dies zu einem weiteren Bedeutungsverlust der organisierten Reise führen werde und dass so immer weniger Urlauber ausreichend geschützt reisen könnten. Der DRV fordert unter anderem, dass Geschäftsreisen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollten. Auch eine Neuregelung der Anzahlungshöhe sowie die Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der von den Veranstaltern finanziert werden soll, lehnt der Verband ab.

Die vorgesehene Einführung der Drei-Stunden-Frist mache den Verkauf von mehreren Einzelleistungen im stationären und im Online-Vertrieb unmöglich und reduziere damit die Vielfalt des Angebots. Immerhin: Die Änderung der sogenannten Click-Through-Definition, mit der der Gesetzgeber Fluggesellschaften oder andere große Mobilitätsanbieter, die dem Verbraucher im Grunde genommen Pauschalreisen verkaufen, auch in den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie bekommen will, gehe in die richtige Richtung, erkennt der Verband an. Es blieben aber noch Schlupflöcher offen. 

Die Anzahlungshöhe müsse durch den Gesetzgeber nicht geregelt werden, meint der DRV. Die geplante Ausgestaltung sei "überflüssig und überzogen". Durch die Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können, erfolge eine komplette Risikoverlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf den Reiseveranstalter, so der Verband weiter. Dies sei "nicht sachgerecht und unverhältnismäßig".

ASR fürchtet Abwanderung preissensibler Verbraucher

Der Mittelstandsverband ASR teilt die Bedenken des DRV überwiegend. Durch die geplante Neuregelung könnten preissensible Verbraucher möglicherweise von der Buchung einer Pauschalreise Abstand nehmen und stattdessen Einzelleistungen mit geringerem Verbraucherschutz wählen, fürchtet der ASR. Dies würde den Anteil von Pauschalreisen am gesamten Reisemarkt, der in Deutschland bereits unter Druck steht, weiter verringern und somit das Ziel eines erhöhten Verbraucherschutzes bei Reisen ad absurdum führen. Der ASR glaubt zudem, dass kleine und mittelständische Reiseunternehmen durch die Neuregelung benachteiligt werden könnten.

VUSR will Reiserecht "drastisch vereinfachen"

Der Reisebüroverband VUSR fordert "ein klares Bekenntnis zur Pauschalreise" durch die Gesetzgebung und eine drastische Reduzierung der Regelungsdichte. Eine Pauschalreise solle nicht mehr durch eine bestimmte Kombination von Reiseleistungen zustande kommen, sondern dann, wenn eine oder mehrere Reiseleistungen als Pauschalreise verkauft werden. Einzelleistungen sollten beliebig kombiniert werden können, so der VUSR weiter. Der Verkauf von einer oder mehrerer Einzelleistungen je Buchungsvorgang in einer Vertriebsstelle mit einem Gesamtwert von mehr als 500 Euro solle aber zu einem obligatorischen Insolvenzschutz führen.

Alle Hinweise zur Reiseart sollen künftig auf ein einheitliches Formblatt passen, in dem hinreichend deutlich die drei unterschiedlichen Reiseprodukte dargestellt werden und das tatsächlich gewählte Reiseprodukt deutlich hervorgehoben werde. Flankiert werden könne dies laut VUSR durch eine Hinweispflicht "à la Zigarettenschachtel" unmittelbar vor der Buchung, wie zum Beispiel die Formulierung: "Beim Buchen dieses Reiseprodukts sind Sie nicht gegen die Insolvenz des Anbieters geschützt."

Wie die zusätzliche Absicherung der Einzelleistungen erfolgt, könne dem nationalen Umsetzungsermessen unterliegen, meint der Reisebüroverband. Denkbar sei eine Anknüpfung an die Insolvenzabsicherung der Pauschalreise, eine Absicherung auf dem Markt oder eine Kombination beider Varianten.

Konzerne warnen vor Wettbewerbsnachteilen für Pauschalreisen

TUI betont in der Einlassung zur Anhörung die bereits bestehende hohe rechtliche Sicherheit von Pauschalreisen. Neben dem Insolvenzschutz hätten Kunden auch Rechtsansprüche bei Unregelmäßigkeiten und würden in Krisensituationen betreut. Der Konzern fordert zudem Wettbewerbsgleichheit mit Anbietern von Einzelleistungen, die nicht in den Reisesicherungsfonds einzahlen müssen.

Die geplante Begrenzung von Vorauszahlungen lehnt TUI strikt ab. Pandemiebedingte Verzögerungen bei der Rückerstattung könnten nicht als Maßstab für neue Regeln während des regulären Geschäftsbetriebs dienen, argumentiert das Unternehmen. Die vorhandenen Rückerstattungssysteme seien auch prozessual nicht auf den Extremfall einer Pandemie ausgelegt gewesen. 

Die Dertour Group fordert ebenfalls, dass die Pauschalreise im Wettbewerb der Reiseleistungen bestehen können müsse. Bei der geplanten Reform auf EU-Ebene dürften die Vorteile der Pauschalreise nicht aus den Augen verloren werden. Der Konzern sieht in dem stark eingegrenzten Anwendungsbereich der "verbundenen Reiseleistungen" einen deutlichen Einschnitt in die Vielfalt der Reiseangebote und befürchtet insbesondere für Reisebüros gravierende Herausforderungen. Eine mögliche Veranstalterhaftung der Reisebüros könnte zu einer Verteuerung von Reiseleistungen und zu einer Konsolidierung des Wettbewerbs führen, was letztendlich zu Lasten der Reisenden und der Marktvielfalt gehen würde.

Was nun passiert

Vertreter der Bundesregierung, wie Wirtschaftsminister Robert Habeck, Justizminister Marco Buschmann und der Tourismusbeauftragte Dieter Janecek, hatten am Montag beim Tourismusgipfel des Dachverbandes BTW angedeutet, dass sie Forderungen aus der Branche zur Novelle der Pauschalreiserichtlinie zumindest zum Teil unterstützen und vor einer "Überbürokratisierung" bei den Reiseregeln gewarnt. Die Vertreter in Brüssel wollten sich für Änderungen einsetzen, hieß es.

Bevor die Pläne der EU-Kommission weiter konkretisiert werden, stehen am 9. Juni erst einmal Europawahlen an. Ob und inwieweit sich daraus eine Kräfteverschiebung im Parlament ergibt, wird sich zeigen. In jedem Fall dürfte es noch eine Weile dauern, bis neu formierte Gremien Nägel mit Köpfen machen. Diese Zeitspannen können die Akteure nutzen, um ihre Argumente zu unterstreichen.

Christian Schmicke

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige