8. Juli 2013 | 21:20 Uhr
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Werbung mit Sicherungsschein ist verboten:

Werbung mit Sicherungsschein ist verboten: Weil die Pleiteversicherung für Veranstalter gesetzlich vorgeschrieben und damit selbstverständlich ist, hält das Landgericht Frankfurt die Werbung damit für irreführend. t-online.de

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