13. Oktober 2023 | 16:49 Uhr
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Was sich Spezialveranstalter von der EU wünschen

In einem Positionspapier zur Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie warnt der Chef des Single- und Gruppenreiseveranstalters Sunwave, Ralph Benecke (Foto), vor weiteren Auflagen und Pflichten für Veranstalter und fordert eine Gleichstellung mit den Airlines bei Anzahlungen sowie der Kundengeldabsicherung.

Benecke Ralph

Ralph Benecke plädiert für mehr Gleichbehandlung touristischer Leistungsträger

Stellvertretend für eine Reihe von Spezialisten war Benecke nach eigener Aussage Ende September in Berlin, um dem Tourismusausschuss des Bundestages die Anliegen seiner Geschäftssparte bei der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie vorzutragen. Deren Ziel sollte es sein, "eine optimale Richtlinie zu finden, die sowohl für den Verbraucher als auch für die touristischen Unternehmen angepasst wird", heißt es in seinem Positionspapier.

Unter anderem sollten "keine zusätzlichen rechtlichen Nachteile, Einschränkungen oder finanziellen Belastungen und keine weiteren Dokumentations- oder Informationspflichten für die Reiseveranstalter und Reisebüros über die bestehende Richtlinie hinaus" eingeführt werden. Im Branchenvergleich gingen die bestehenden Informationspflichten bereits "weit über die anderer Branchen hinaus". Der bürokratische Aufwand sei "schon jetzt schwer zu stemmen".

Klare Formulierungen bei "außergewöhnlichen Umständen"

In Bezug auf Rücktrittsrechte der Kunden bedürfe es einer klaren Formulierung ab wann wirklich außergewöhnliche Umstände vorlägen. Bei der Überarbeitung der Reiserichtlinie sei zudem festzulegen, ab welchem Zeitpunkt sich Reisekunden nicht mehr auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen könnten und damit die Reise antreten müssten oder eine gewünschte Stornierung kostenpflichtig werde. Der Absatz bezieht sich auf Ereignisse wie die Corona-Pandemie und klimatische Bedingungen. 

Anpassung der Fluggastrechteverordnung

Bei der Fluggastrechteverordnung bedürfe es "in der Gesamtheit einer Anpassung", da Fluggesellschaften bisher keine Absicherung hätten in Hinblick auf das Thema Sicherungsschein und sofortige Rückerstattung. Ein weiterer Punkt seien Haftungslücken, die ausgeglichen werden müssten. So bedürfe es einheitlicher Rückzahlungsfristen; sowohl für die Airlines gegenüber den Veranstaltern als auch für die Veranstalter gegenüber ihren Gästen.

Gleiches Recht für alle bei Anzahlungen 

Beim Thema Anzahlungen teilt Benecke die Position des DRV. Die Höhe der Anzahlungen müsse bei Airlines und Veranstaltern einheitlich sein, fordern sie. Zudem sei zu diskutieren, welche Einzelleistungen in Zukunft auch abgesichert werden müssten, etwa bei Flügen oder Leistungen anderer Dienstleister. "Das wäre ein Weg für mehr Kundenschutz, auch bei Einzelleistungen", heißt es in dem Papier. 

Unter dem Strich plädiere er für "mehr Chancengleichheit, was das Zusammenwirken touristischer Anbieter anbelangt“, so Benecke abschließend. Veranstalter dürften "nicht für jedes Risiko allein haftbar gemacht werden“, da Reisekunden "als gut informierte Verbraucher auch ein eigenes Lebensrisiko mittragen sollten".

Christian Schmicke

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