Verbraucherschützer kritisieren Trägerschaft beim DRSF
Die Zusammensetzung der Träger, die den Reisesicherungsfonds managen, ist Stein des Anstoßes. Alllein der DRV hält rund 80 Prozent der Anteile. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert, dass das Justizministerium jemanden auswählen solle, der "möglichst weit weg von der Reiseindustrie" sei. Da der DRV die Interessen der Veranstalter vertrete, sei Neutralität nicht gewährleistet.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte Verbraucherschützer Felix Methmann, in der Vergangenheit habe sich der DRV zum Beispiel dafür eingesetzt, dass die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro für Pauschalreisen beibehalten werde. In seiner Rolle als Interessensvertreter der Reiseindustrie sei dies auch verständlich gewesen, weil dem Verband an einer günstigen Absicherung für seine Mitglieder gelegen sein musste.
Die Haftungsgrenze führte schließlich dazu, dass viele Gläubiger nach der Pleite von Thomas Cook leer ausgingen. Dass jetzt ausgerechnet der DRV Verbraucherschutz betreiben wolle, sei ein "180-Grad-Schwenk". Der Deutsche Reiseverband habe sich zu diesen Bedenken nicht äußern wollen, schreibt die Süddeutsche.
Kritik von mehreren Seiten
Neu ist die Kritik an der Struktur des Reisesicherungsfonds nicht. Auch der Reisebüroverband VUSR, der ursprünglich ebenfalls das Management des Fonds übernehmen wollte, heute aber nicht zu dessen Gesellschaftern zählt, schlägt in diese Kerbe. "Wir wissen gar nicht, welcher Veranstalter jetzt versichert ist und welcher nicht", sagte Verbandschefin Marija Linnhoff der Süddeutschen. Der DRSF wird dazu mit der Aussage zitiert, man nehme das Informationsbedürfnis der Reisebüros sehr ernst und arbeite in Rücksprache mit den Reiseveranstaltern und der Aufsicht an einer datenschutzkonformen Lösung.
Kritik aus einer ganz anderen Richtung formulierte jüngst der langjährige DRV-Präsident Klaus Laepple im Gespräch mit Reise vor9. Die Kundengeldabsicherung über den DRSF sei für die von Corona gebeutelten Veranstalter viel zu teuer, klagte er. Diese müssen ein Prozent ihres Jahresumsatzes an den Fonds abführen und weitere fünf Prozent absichern. Sinnvoller wäre eine Lösung nach niederländischem Vorbild gewesen, so Laepple. Dort erfolgt die Absicherung über den SGR-Garantiefonds, in den die Reisenden pro Person und Buchung fünf Euro einzahlen.