Verbände formulieren Forderungen zur Europawahl
Zur Sicherung seiner Wettbewerbsfähigkeit brauche der Tourismus in Europa die richtigen Rahmenbedingungen. Dazu gehörten offene Grenzen, geringe bürokratische Lasten und passende Förderinstrumente, so der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Reiseverband (DRV) in einem gemeinsamen Papier.
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Die EU habe unkompliziertes Reisen in Europa erst möglich gemacht. Die Freizügigkeit innerhalb der EU, die durch das Schengener Abkommen gewährleistet werde, sei eine "unverzichtbare Errungenschaft“, heißt es. Neben den unmittelbaren ökonomischen Vorteilen die Schengen mit sich bringe, ermögliche das Abkommen Europas Bürgern, dass sie ihre Urlaubswochen weitgehend ungetrübt von Grenzkontrollen und bürokratischen Anträgen verbringen könnten. Der Erhalt der Reisefreiheit und offener Grenzen sei daher eine zentrale gemeinsame Forderung von DTV und DRV.
Stärkere Vernetzung der Politikfelder
Der Tourismus brauche in der EU "echte Kümmerer", wünschen sich die Autoren des gemeinsamen Papiers. Denn nach wie vor schenke die EU dem Wirtschaftsfaktor Tourismus "unzureichende Aufmerksamkeit", beklagen sie. Tourismusbeauftragte in den Fraktionen des Europäischen Parlaments könnten Zuständigkeiten bündeln und die vielen den Tourismus betreffenden Politikfelder stärker vernetzen. Schließlich sorge der für fast drei Millionen Beschäftigte in Deutschland. Zudem hätten die Bundesbürger laut Deutscher Bundesbank im vergangenen Jahr fast 80 Milliarden Euro für Auslandsreisen ausgegeben – inklusive der Zahlungen im Urlaubsland selbst. Mit einem Anteil von rund vier Prozent an der Bruttowertschöpfung sei die Tourismuswirtschaft in Deutschland stärker als der Maschinenbau an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beteiligt (3,5 Prozent) – und fast so stark wie die Automobilindustrie.
Keine neuen Auflagen
Neue Auflagen für die Tourismus- und Reisewirtschaft führten zu Mehraufwand und Kosten bei den Unternehmen, warnen die Verbände. Um sicherzustellen, dass keine neuen Belastungen entstünden, sollten sie im Dialog mit der Branche praxisnah gestaltet und turnusmäßig durch den Gesetzgeber evaluiert werden. Ein Beispiel dafür sei die europäische Sammelklage, die auf europäischer Ebene eingeführt werden soll. Hier sei "Augenmaß gefragt, um Missbrauch und Fehlanreize auszuschließen". Ein anderes Beispiel sei die EU-Pauschalreiserichtlinie, die für die Branche unverhältnismäßig viel Bürokratie geschaffen und für Verwirrung bei der Reisebuchung gesorgt habe. Sie sollte nach der anstehenden Evaluierung entbürokratisiert und vereinfacht werden, erklären DTV und DRV übereinstimmend.