Veranstalter muss Schmerzensgeld bei Magen-Darm-Krankheit
Veranstalter muss Schmerzensgeld bei Magen-Darm-Krankheit zahlen: Zumindest dann, wenn Pauschalreisende sich den Infekt wegen einer kaputten Kläranlage beim Baden im Meer zuziehen. Da dieser Umstand bekannt war, hätte der Veranstalter seine Gäste umquartieren müssen, so das Landgericht Köln. Travel Tribune