8. Juli 2024 | 16:09 Uhr
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So ticken deutsche Unternehmen bei Reiserichtlinien

Die meisten deutschen Firmen regeln die Geschäftsreiserichtlinien ihrer Beschäftigten über Reiserichtlinien. Das ergibt die aktuelle Geschäftsreiseanalyse des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR). In vielen Firmen haben die Reisenden bei der Buchungsentscheidung allerdings ein Wörtchen mitzureden.

Geschäftsreisender Bahnhof

Geschäftsreisende dürfen in vielen Unternehmen über die Flug- und Hotelauswahl mitentscheiden

92 Prozent der Unternehmen und zu 99 Prozent im öffentlichen Sektor machen laut VDR spezielle Vorgaben oder haben eine Reiserichtlinie für die Planung, Durchführung und Abrechnung von Geschäftsreisen. In deren Mittelpunkt stehen die Wahl von Reisemitteln, Unterkünften, ihre Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Auch Erstattungsverfahren, Dokumentationspflichten und Genehmigungsprozesse werden festlegt. Die hohen Werte könnten nach Einschätzung des VDR ein Beleg dafür sein, "dass Compliance einen zunehmenden Stellenwert in Unternehmen einnimmt".

Die Einhaltung der Vorgaben oder der Reiserichtlinie wird in 83 Prozent der Unternehmen überprüft, heißt es weiter in der Geschäftsreiseanalyse. Der öffentliche Sektor ist hier mit 91 Prozent etwas konsequenter. In beiden Sektoren ermöglichen über 80 Prozent der Reiserichtlinien indes auch eigene Buchungsentscheidungen, statt strikte Vorgaben zu machen. Beispielsweise sagen 82 Prozent der Befragten aus der Privatwirtschaft, dass die Wahl der Fluggesellschaft nicht von der Reiserichtlinie beeinflusst werde.

In 64 Prozent der größeren und 68 Prozent der kleineren Firmen ist es erlaubt, dienstlich erworbene Bonuspunkte aus Loyalitätsprogrammen auch im privaten Bereich zu verwenden. Im öffentlichen Sektor verneinen das dagegen 81 Prozent der Befragten.

Christian Schmicke

Für die Geschäftsreiseanalyse hat der VDR zwischen Januar und April 800 computergestützte Telefon- und Online-Interviews mit Personen geführt, die für das Management von Geschäftsreisen zuständig sind, beziehungsweise organisatorisch befugt sind, die gesuchten Daten zur Verfügung zu stellen.

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