16. Oktober 2018 | 15:57 Uhr
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So gut funktionieren Dienstleister für DB-Entschädigungen

Websites wie zug-erstattung.de und bahn-buddy.de nehmen Kunden mit Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen lästiges Warten im DB-Reisezentum oder die Einreichung manuell erstellter Anträge auf dem Postweg ab. Die Stiftung Warentest hat beide unter die Lupe genommen und empfiehlt Kunden, die kostengünstig Unterstützung suchen und mit der Erstattung warten können, zug-erstattung.de. Schneller geht es bei bahn-buddy.de, allerdings kassiert das Portal bis  zu 20 Prozent Provision.

Buchen ist bei der Deutschen Bahn  mittlerweile auf allen möglichen Wegen möglich – im Reisebüro, am Automaten, vom PC oder vom Smartphone. Da gibt sich der Verkehrsträger alle Mühe, seinen Kunden nicht zu viel mühe zu bereiten. Anders ist das beim Thema Erstattungen. Denn für die entsprechenden Anträge fehlen digitale Kanäle.

Dabei können Bahnkunden bei signifikanten Verspätungen durchaus Geld sparen. Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel stehen ihnen 25 Prozent des Fahr­preises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu, ab zwei Stunden Verspätung sogar 50 Prozent. Die Bahn kann sich dabei auch bei Verspätungen, die etwa durch einen Winter­einbruch oder sons­tigen Unwetter entstehen nicht mit dem Argument höherer Gewalt herausreden.

Doch so mancher Bahn­kunde dürfte nach dem Frust über die Verspätung sich nicht auch noch Lust haben, sich im Reisezentrum anzustellen oder zuhause das Entschädigungs­formular herunter­zuladen, auszudrucken, auszufüllen und per Post abzu­schi­cken. In diesen Fällen sind Dienste wie zug-erstattung.de oder bahn-buddy.de interessant. Beide Portale richten sich ausschließ­lich an Kunden der Bahn und versprechen Unterstützung bei den Formalitäten. Die Stiftung Warentest hat sie unter die Lupe genommen.

Elektronischer Postbote

Der Dienst­leister zug-erstattung.de ermöglicht Anträge auf Entschädigung von unterwegs via Smartphone, Tablet oder Laptop. Kunden geben ihre Daten auf der Website ein, fotografieren ihr Ticket und laden es auf der Internetseite des Dienstes hoch. Wer ein elektronisches Handy-Ticket gekauft hat, kann die per E-Mail von der Bahn erhaltene Buchungs­bestätigung hochladen. Auch die Erstattung von Taxi- und Hotel­kosten können Bahn­kunden über zug-erstattung.de einfordern. Zwar verlangt die Bahn dafür eigentlich die Einsendung von Originalbelegen. Der Programmierer Michael Schmitz, der das Portal aufgebaut hat, erklärt aber, dass die Bahn oft doch Kopien akzeptiere.

Hat der Bahn­kunde das Ticket auf zug-erstattung.de hoch­geladen, schickt der Dienst den Entschädigungs­antrag des Kunden per Post an das zuständige Service­center Fahr­gast­rechte in Frank­furt am Main. Die Website fungiert dabei als eine Art Post­bote. Der Nachteil: Die Bahn selbst brauche nach Eingang des Antrags noch bis zu einem Monat für die Bearbeitung, so die Warentester. Erst dann wird die Entschädigung von ihr direkt an den Kunden über­wiesen. Der erste über zug-erstattung.de einge­reichte Antrag ist für Bahn­kunden frei. Ab dem zweiten kostet die Hilfe des Portals 99 Cent pro Antrag. Die Kosten stellt der Portal­betreiber einmal am Ende des Jahres per E-Mail in Rechnung.

Sofort-Erstattung gegen Beteiligung

Das Geschäfts­modell von bahn-buddy.de sah bisher so aus wie das von zug-erstattung.de. Inzwischen geht bahn-buddy.de aber neue Wege. Das Portal leitet die elektronisch einge­reichten Entschädigungs­anträge nicht mehr einfach nur für den Kunden weiter. Es kauft die Erstattungs­ansprüche der Kunden auf und verspricht eine schnelle Auszahlung des Kauf­preises. So lädt der Kunde bei bahn-buddy.de zum Beispiel ein Foto vom Papierti­cket oder das Online-Ti­cket hoch. Das Portal prüft, ob es den Anspruch des Kunden auf Erstattung kaufen will. Will es das, macht bahn-buddy.de dem Kunden ein Kauf­an­gebot. Schlägt der Kunde ein, erhält er sein Geld inner­halb von 24 Stunden ausgezahlt, zum Beispiel per Paypal.

Der Vorteil: Der Bahnfahrer muss nicht einen Monat warten, bis die Bahn das Geld über­weist. Er bekommt sofort Geld und kann die Sache abhaken. Der Nachteil: Bahn-Buddy kauft den Erstattungs­anspruch des Kunden mit einem Abschlag von zehn bis 20 Prozent. Wem eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro zusteht, der erhält also 40 bis 45 Euro. Wenn Bahnfahrer wegen einer Verspätung Taxi- oder Hotel­kosten hatten, kauft bahn-buddy.de auch diese nach einer Prüfung möglicher­weise auf. In diesem Fall muss der Kunde allerdings die Originalbelege der Kosten per Post schi­cken. Das Portal schickt dem Kunden dafür einen vorfrankierten Brief­umschlag zu. Freilich gilt auch beim Aufkaufen dieser Erstattungs­ansprüche: bahn-buddy.de bietet als Kauf­preis weniger als die Summe der Taxi- und Hotel­kosten. Wer also 150 Euro für Taxi und Hotel­über­nachtung hingeblättert hat, erhält von dem Portal also rund 120 Euro als Kauf­preis.

Wem es vor allem darum gehe, schnell an den Erstattungs­betrag heran­zukommen, für den eigne sich am ehesten bahn-buddy.de resümieren die Tester. Wer seinen Antrag leddiglich möglichst bequem auf elektronischem Weg einreichen wolle und kein Problem habe, einen Monat auf die Auszahlung von der Bahn zu warten, könne den Dienst von zug-erstattung.de nutzen. Er erhält sein Geld dann laut Stiftung Warentest in etwa so schnell wie über das Service­center Fahr­gast­rechte.