30. September 2013 | 16:14 Uhr
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Saufgelage kein Grund für Kündigung

Saufgelage kein Grund für Kündigung seitens des Veranstalters: Damit müssten Anbieter von All-inclusive-Reisen rechnen, entschied das Amtsgericht Viersen. Ein Pärchen, das wegen Streitereien aus dem Hotel geflogen war und früher zurückfliegen musste, sah darin einen Reisemangel und bekam Recht. n-tv.de

 

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