19. Oktober 2018 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Reisezeit ist für den BGH Arbeitszeit

Die Anreise zu einer auswärtigen Arbeitsstelle muss genauso vergütet werden wie normale Arbeitszeit zu Hause, entschied der Bundesgerichtshof. Konkret: Ein Mitarbeiter, der via Dubai auf einer Baustelle nach China und zurück fliegt, muss für die gesamte Reisezeit von 37 Stunden bezahlt werden und nicht nur für 8 Stunden pro Tag. Spiegel

Anzeige Reise vor9