5. Juni 2014 | 12:34 Uhr
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Reiserücktrittsversicherung muss auch noch nach Online-Chec

Reiserücktrittsversicherung muss auch noch nach Online-Check-in zahlen: So das Amtsgericht München, das einem Kläger recht gab, der nach dem Einchecken im Web schwer erkrankte und daher seinen Flug später am Tag nicht antreten konnte. sueddeutsche.de

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