Reiserücktrittsversicherung muss auch noch nach Online-Chec
Reiserücktrittsversicherung muss auch noch nach Online-Check-in zahlen: So das Amtsgericht München, das einem Kläger recht gab, der nach dem Einchecken im Web schwer erkrankte und daher seinen Flug später am Tag nicht antreten konnte. sueddeutsche.de