2. März 2015 | 15:51 Uhr
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Reisende haben bei Reklamationen nicht

Reisende haben bei Reklamationen nicht automatisch Anspruch auf einen Anwalt: Eine Mängelanzeige könne zunächst auch direkt ohne Rechtsbeistand an den Reiseveranstalter erfolgen, entschied das Amtsgerichts München, und ließ einen Urlauber auf seinen Anwaltskosten sitzen. Travel Tribune

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