Reisende haben bei Reklamationen nicht
Reisende haben bei Reklamationen nicht automatisch Anspruch auf einen Anwalt: Eine Mängelanzeige könne zunächst auch direkt ohne Rechtsbeistand an den Reiseveranstalter erfolgen, entschied das Amtsgerichts München, und ließ einen Urlauber auf seinen Anwaltskosten sitzen. Travel Tribune