18. Oktober 2023 | 16:19 Uhr
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Regierung sieht zu wenig Wettbewerb auf der Schiene

In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission heißt es, im Personenfernverkehr entwickelte sich die Wettbewerbssituation "auf noch zu geringem Niveau". An der bestehenden integrierten Konzernstruktur der Bahn will die Regierung festhalten.

ICE Foto Deutsche Bahn

Die DB dominiert im Fernverkehr auf der Schiene weiterhin den Markt

Der Wettbewerb im Fernverkehr sei weiterhin von der deutlichen Marktdominanz der DB AG mit einem Anteil von 96 Prozent im Jahr 2021 geprägt, heißt es in der Stellungnahme. Begrüßenswert sei indes die Entwicklung des Wettbewerbsgeschehens im Bereich der Nachtzugverkehre, die in Deutschland von den Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung erbracht würden.

Konzernstruktur bleibt bestehen

Bezogen auf die Forderung der Monopolkommission, Infrastruktur und Betrieb zu trennen, bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur integrierten Konzernstruktur. Integrierte Eisenbahnkonzerne seien nach dem EU-Recht bei Beachtung der europarechtlichen Vorgaben ausdrücklich zugelassen, heißt es. Die Infrastruktureinheiten DB Netz AG und DB Station&Service AG sollten innerhalb des Gesamtkonzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt werden, schreibt die Bundesregierung. Mit der Ausrichtung am Gemeinwohl solle die Umsetzung der klima- und verkehrs- sowie umweltpolitischen Ziele mehr Gewicht bekommen als bisher. Nicht mehr nur wirtschaftliche Ziele sollten im Vordergrund stehen, "sondern ein qualitativ hochwertiges und stabiles Netz, das sich an den Kundenbedürfnissen orientiert".

Paradigmenwechsel

Mit dem Deutschlandtakt vollziehe der Bund einen "Paradigmenwechsel in der Infrastrukturentwicklung", heißt es weiter. Der Ansatz nach Schweizer Vorbild sei "erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“. Insofern bilde der vorliegende langfristig ausgerichtete Zielfahrplan "die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben". Hierbei sei der Zielfahrplan keine statische Größe, sondern werde im Rahmen des gesetzlich festgelegten Regelprozesses zur Überprüfung der Bedarfspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben. Neue Rahmenbedingungen, wie etwa neue Verkehrsprognosen oder weiterentwickelte Angebotskonzepte der Länder, könnten so systematisch und transparent berücksichtigt werden, schreibt die Bundesregierung.

Christian Schmicke

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