Neue Überbrückungshilfe kann ab sofort beantragt werden
Das zweite Paket für staatlichen Betriebskostenzuschuss betrifft nun den Zeitraum September bis Jahresende. Die Überbrückungshilfe II ist für Firmen und Selbstständige gedacht, die wegen der Corona-Pandemie von April bis August monatlich im Durchschnitt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz gemacht haben als im Vorjahr.
Die zweite Stufe des Förderprogramms solle Unternehmen helfen, "die weiterhin praktisch vollständig still liegen", sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Obwohl das neue Überbrückungsgeld nicht zweckgebunden ist, muss es für betriebliche Fixkosten eingesetzt werden. Zu den Neuerungen gehören insgesamt höhere Fördersätze auf bis zu 90 Prozent der Fixkosten, die bisherige Deckelung auf 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten wurde gestrichen. Die Anträge für die Überbrückungshilfe II stehen hier zum Download bereit, die Antragsfrist endet am 31. Dezember. Zudem arbeite die Regierung aktuell daran, "die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern", erklärte Altmaier.