Margensteuer für Drittland-Anbieter bleibt bis Ende 2026
Das Bundesfinanzministerium hat die geplante Neuregelung bei der Margensteuer bis Ende 2026 verschoben. Damit bleiben Veranstalter aus Nicht-EU-Ländern von einer Umsatzsteuer auf ihre Deutschland-Produkte weiter verschont.
Schon einige Male hatte das Finanzministerium die Umsetzung der geplanten neuen Besteuerung von Reiseleistungen in Deutschland für Veranstalter, die außerhalb der EU sitzen, verschoben. Zunächst erfolgte die Verschiebung bis Ende 2021, dann bis Ende 2022, danach bis Ende 2023 und nun bis Ende 2026. Ob die Bundesregierung ihr Vorhaben, Einkaufsleistungen von nicht in der Europäischen Union ansässigen Reiseveranstaltern mit einer Mehrwert- statt mit der bisher angesetzten Margensteuer zu belegen, bleibt damit fraglich.
Konkret verlängert das Ministerium in einem Schreiben die sogenannte "Nichtbeanstandungsregelung" zur Anwendung der Regelbesteuerung auf Deutschland-Reiseleistungen von Non-EU-Reiseveranstaltern. Zuvor hatten Incoming-Spezialisten und Deutschland-Touristiker eindringlich davor gewarnt, dass eine Besteuerung von Gesamtumsätzen anstelle der Marge Reiseleistungen in Deutschland derart verteuern könnte, dass es zu einem Einbruch der Besucherzahlen aus dem außereuropäischen Ausland kommen könnte.