Keine 90-Prozent-Stornopauschale
Keine 90-Prozent-Stornopauschale: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die pauschale Stornoregelung von DER Touristik geklagt. Der Veranstalter darf nach dem Urteil des Landgerichts Köln nicht 90 Prozent des Preises bei Nichtantritt der Reise einbehalten, vielmehr muss er seine Kalkulation offenlegen und sich am tatsächlichen Schaden orientieren. N-TV