29. August 2024 | 07:00 Uhr
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Gekaufte Siegel können zu Abmahnungen führen

Hotels oder Reiseveranstalter sollten vorsichtig sein, wenn sie mit Auszeichnungen auf ihrer Internetseite werben, deren Seriosität nicht geprüft ist. Oft werden solche Siegel ungefragt von kommerziellen Anbietern zum Kauf angeboten. Unternehmen, die solche Awards annehmen und damit werben, riskieren eine Klage, da sie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen könnten. Insbesondere muss bei der Werbung klar angegeben werden, wer die Auszeichnung vergeben hat und auf welchen Kriterien sie basiert. Tophotel

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