2. Oktober 2024 | 16:51 Uhr
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Für günstiges Bahnticket zahlen Kunden auch mit ihren Daten

Die Deutsche Bahn verlangt neuerdings von ihren Kunden beim Erwerb eines Sparpreistickets zwingend eine E-Mail-Adresse oder Mobilnummer. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen scharf, da es Millionen von Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone vom vergünstigten Reisen ausschließe. Auch der Zwang zur Datenerhebung sorgt für Bedenken.

DB Fahrkartenautomat

Das Sparpreisticket gibt es nur noch, wenn die Kunden der Bahn im Gegenzug ihre Mailadresse oder Mobilfunknummer übermitteln

Die Entscheidung der Deutschen Bahn, Sparpreistickets nur noch bei Angabe von E-Mail-Adresse oder Mobilnummer zu verkaufen, stößt auf breite Kritik seitens der Datenschützer. Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel kritisiert laut Zeit, dass Menschen, die kein Smartphone oder Internet nutzen, faktisch vom Erwerb günstiger Tickets ausgeschlossen werden. Roßnagel betont, dass die Bahn quasi ein Monopol im Zugverkehr innehabe und daher eine besondere Gemeinwohlverantwortung trage. "Nicht jeder hat Zugang zu digitalen Endgeräten oder ist bereit, persönliche Daten preiszugeben", so Roßnagel.

Zusätzlich sehen die Datenschützer die Erhebung dieser Daten als unnötig an. Eine Individualisierung der Tickets, um beispielsweise einen Weiterverkauf zu verhindern, sei auch ohne die Angabe persönlicher Daten möglich, erklärt Roßnagel. Die verpflichtende Erhebung von E-Mail-Adresse oder Mobilnummer sei datenschutzrechtlich nicht gerechtfertigt und könne auch durch alternative Lösungen ersetzt werden.

Die Deutsche Bahn verteidigt ihre Praxis mit dem Argument, dass die Angabe dieser Daten notwendig sei, um Kunden bei Verspätungen, Gleiswechseln oder anderen Reiseänderungen zu informieren. Eine Sprecherin der Bahn erklärte, dass die persönlichen Daten ausschließlich für diesen Zweck genutzt würden und dass man bemüht sei, niemanden auf dem Weg zur Digitalisierung allein zu lassen.

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