17. Mai 2024 | 19:18 Uhr
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Ferienhausverband sorgt sich um Einzelleistungen

Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) zeigte sich bei der Anhörung vor dem Tourismusausschuss des Bundestages besorgt über mögliche Pläne zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelreiseleistungen. Ein solcher Schritt gefährde die Wahlfreiheit und die Angebotsvielfalt. Zudem werde noch mehr Bürokratie geschaffen.

Ferienhaus

Der DFV sorgt sich, dass Ferienhäuser unter die Pauschalreiserichtlinie geraten könnten

Die Forderungen erstrecken sich bekanntlich von einer generellen Einbeziehung von Einzelleistungen unter das Pauschalreiserecht bis hin zu einer Einbeziehung von Einzelreiseleistungen unter bestimmten Umständen, zum Beispiel ab einem bestimmten Reisepreis oder einer bestimmten Reisedauer. Der DFV hält eine solche Ausweitung nach eigenem Bekunden "weder für geboten noch für verhältnismäßig". 

Pauschalreisen und individuell gebuchte Einzelreiseleistungen, beispielsweise für Hotels, Campingplatzaufenthalte und Ferienwohnungsbuchungen erfreuten sich in Deutschland annähernd gleicher Beliebtheit, so der Verband. Anbieter wie OTAs oder klassische Veranstalter böten dabei häufig sowohl Einzelreiseleistungen als auch verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen. Die Angebots- und Anbietervielfalt erlaube es Kunden, "je nach Situation und Anforderungen das für sie beste Reiseangebot auf dem jeweils besten Vertriebsweg auszuwählen". Die Online-Verfügbarkeit von Reiseangeboten sorge dabei "für eine hohe Transparenz und Vergleichbarkeit".

Wenige Rechtsstreitigkeiten in der Praxis

In der Praxis gebe es nur wenige Rechtsstreitigkeiten um die Abgrenzung von Pauschalreise, verbundener Reiseleistung und Einzelreiseleistung, argumentiert der DFV weiter. Die Verbraucher schätzten die Wahlfreiheit und machten davon bei der Auswahl ihres bevorzugten Reiseproduktes "sehr bewusst je nach Situation und Anforderungen Gebrauch".

Der Verband plädiere daher "entschieden dafür, die Wahlfreiheit und damit auch Angebotsvielfalt zu erhalten". Eine Einzelreiseleistung als Pauschalreise zu behandeln, widerspreche dem Grundsatz, dass eine Pauschalreise aus mehreren Leistungen besteht, und entwerte die verbundenen Reiseleistungen. Außerdem werde der Unterschied zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen "aufgeweicht".

Keine Insellösung

Eine nationale Insellösung stelle obendrein einen Wettbewerbsnachteil für Anbieter auf dem deutschen Markt dar, so der DFV weiter. Der Urlaub in Deutschland würde sich zusätzlich zu den Preissteigerungen aufgrund von Inflation, gestiegener Energiepreisen und Löhnen sowie gestiegenen bürokratischen Belastungen weiter verteuern, "derweil Anbieter in anderen Mitgliedsstaaten durch diese Regelung nicht betroffen wären".

Schon im Gesetzgebungsprozess zur nationalen Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie 2017 sei diskutiert worden, die Vermietung von Ferienimmobilien als Einzelreiseleistung dem Pauschalreiserecht zu unterstellen. "Damit wäre der Wirkungsrahmen der Pauschalreiserichtlinie erheblich erweitert worden, zum Nachteil einer einzelnen Beherbergungsform, die damit gegenüber anderen Unterkunftsanbietern wie Hotels, Pensionen, Campingplätzen, aber auch anderen Einzelreiseangeboten schlechter gestellt worden wäre", erklärt der DFV. Die Befürchtung, dass eine Nicht-Einbeziehung zu einer Verschlechterung der Verbraucherrechte führe, habe sich nicht bestätigt, wie 2021 in einem Bericht der Bundesregierung über die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebenen Einzelleistungen ausgeführt worden sei.

Hoher Aufwand, höhere Preise 

Wollte man Einzelreiseleistungen generell oder in bestimmten Fällen dem Pauschalreiserecht unterwerfen, würde eine „Lösung“ für ein Problem gesucht, das in der Realität nicht oder wenn nur in Einzelfällen auftrete, die auf juristischem Wege zufriedenstellend geklärt werden könnten. Der Aufwand, der für die betroffenen Unternehmen entstünde, wäre dagegen "gewaltig", wenn jedes Hotel, jeder Ferienwohnungsanbieter oder jeder Campingplatz künftig die Regularien der Pauschalreiserichtlinie anwenden müsste.

Für die Anbieter ginge das mit erheblichen Kosten einher – wenn sie denn "überhaupt in der Lage" seien, diesen zusätzlichen Aufwand zu stemmen. Gewachsene touristische Strukturen würden "massiv gefährdet", die Angebotsvielfalt könnte eingeschränkt werden, weil "insbesondere kleine und mittelständische Anbieter oder auch lokale und regionale Tourismusagenturen überproportional belastet würden", appelliert der DFV. Eine weitere Konzentration des Angebots auf große Anbieter ließe sich nicht ausschließen. Zudem müssten die zusätzlichen Kosten an die Reisenden weitergegeben werden.

Außerdem ergäbe sich daraus ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Reiseveranstaltern, meint der Ferienhausverband. Denn Veranstalter erhielten für die Paketierung einer Pauschalreise besondere Nettotarife, dagegen handele es sich bei Einzelleistungen immer um Endpreise, die damit auch teurer seien.

Christian Schmicke

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