12. August 2015 | 20:13 Uhr
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Fällt ein Teil einer Rundreise

Fällt ein Teil einer Rundreise aus, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig: Auf einem Australien-Trip fand eine für die ersten Tage geplante Busfahrt nicht statt. Die angebotene Alternative lehnten die Urlauber ab und flogen heim. Das Landgericht Frankfurt entschied auf volle Erstattung des Reisepreises sowie Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit. Open PR

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