1. Dezember 2023 | 17:00 Uhr
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Europäische Union will Fluggastrechte verschärfen

Bessere Information, ein direkter Draht der Airlines zu Kunden auch bei Buchung über Portale, sowie zuverlässig schnelle Rückzahlungen bei Flugausfällen stehen auf der Agenda der EU-Kommission. Zudem sollen Fluggäste mit Behinderung erweiterte Rechte erhalten.

Flugausfall Annullierung Cancelled Fluganzeige Foto iStock Mimadeo

Bei Flugausfällen sollen Kunden schneller informiert und entschädigt werden

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Neben der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie will die EU-Kommission auch die Rechte von Flug- und Fahrgästen stärken. Einen Hauptpunkt stellt dabei die Verbesserung der Information für Passagiere dar, die über ein Buchungsportal gebucht haben. Diese sollen künftig direkt von der Fluglinie über Flugplanänderungen informiert werden. Auch bei der Rückerstattung von Tickets oder der Geltendmachung von Ansprüchen sollen Passagiere dann alle relevanten Informationen für die Reise, etwa zu Verspätungen, Annullierungen, Betreuung, Umleitung, Erstattung und Entschädigungsanträgen, direkt von der Fluggesellschaft erhalten, auch wenn sie über einen Vermittler gebucht haben.

Alle Kontaktdaten gehen an die Airline

Die Buchungsplattformen müssen demnach alle relevanten Kontaktdaten der Passagiere an die Fluglinie übermitteln. Die Fluglinie selbst darf diese Daten nur zur Benachrichtigung von Reiseplanänderungen oder Informationen über die Rechte von Entschädigungen an die Fluggäste verwenden. Wenn die Daten zu anderen Zwecken verwendet werden, drohen laut EU Sanktionen.

Für die Rückerstattung von Ticketkosten gilt eigentlich bereits eine Frist von 14 Tagen, die in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt ist. Während der Corona-Pandemie wurde diese Frist allerdings fast nie eingehalten, besonders bei der Buchung über Mittler. Ein Problem: Bei Buchungen über Plattformen waren die Bankdaten des Vermittlers hinterlegt. Eine direkte Auszahlung an den Passagier war mangels gespeicherter Bankdaten mit einer einfachen Rückbuchung daher nicht möglich.

Neue Rückerstattungsregeln im B2B-Geschäft

Künftig soll nach Maßgabe der EU-Kommission gelten, dass sowohl das Luftfahrtunternehmen als auch der Vermittler sicherstellen, dass der Passagier die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhält. Wenn die Rückerstattung über einen Vermittler abgewickelt wird, der das Ticket von seinem eigenen Bankkonto bezahlt hat, muss die Airline dem Vermittler innerhalb von sieben Tagen die Kosten erstatten, der Vermittler dem Passagier dann innerhalb weiterer sieben Tage.

Passagiere, die eine individuelle Entschädigung für Ihr Flugproblem geltend machen wollen, können dafür ein von der EU bereitgestelltes Antragsformular verwenden. Diese sollen leicht verständlich, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein. Passagiere sollen zwar nicht verpflichtet werden, solche Formulare zu verwenden. Wenn ein Beförderer jedoch eine Anfrage über ein solches Formular erhält, darf er diese nicht ignorieren.

Begleitperson reist bei Menschen mit Handicap kostenlos

Besonderes Augenmerk will die EU auf die Rechte von Menschen mit Handicaps legen. Wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast mit Behinderungen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichte, mit einer Person zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötige, um die Anforderungen an die Flugsicherheit zu erfüllen, sei die Fluggesellschaft verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und diese Person, wenn dies praktisch möglich ist, neben dem Fluggast, den sie unterstützt, zu platzieren, heißt es. Dieses Recht besteht bereits jetzt bei Bahn-, Schiffs- oder Busreisen.

Christian Schmicke

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