Etappensieg für Condor im Streit um Lufthansa-Zubringer
Im Konflikt um die Konditionen für Zubringerflüge von Lufthansa zu Langstreckenflügen des Ferienfliegers Condor urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, dass die bisher geltende Vereinbarung dazu weiter eingehalten werden muss. Für den Ferienflieger ist das ein vorläufiger Erfolg.
Condor hatte in der Angelegenheit beim BGH Rechtsmittel gegen eine vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, die zugunsten von Lufthansa ausgegangen war. Der Konzern will dem Ferienflieger nicht länger günstige Konditionen für Zubringer zu seinen Langstreckenflügen gewähren. Nach Auffassung von Lufthansa sollen für Condor künftig die gleichen Bedingungen gelten wie bei der Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften.
Eigentlich hätte das sogenannte Special Pro-Rate Agreement, abgekürzt SPA, zwischen Lufthansa und Condor am kommenden Sonntag enden sollen. Doch daraus wird vorerst nichts. Denn der BGH gab Condor recht. Abschließend entschieden ist indes noch nichts. Condor will nach eigenen Angaben die laufenden Gespräche mit Lufthansa weiterhin fortsetzen, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Lufthansa äußerte sich bislang nicht dazu, ob die Gespräche mit Condor fortgesetzt werden sollen.
Christian Schmicke