Bei nervigem Zimmergenossen gibt
Bei nervigem Zimmergenossen gibt es vom Veranstalter kein Geld zurück: Ein Mann klagte, weil er auf einer Afrika-Reise nicht mit seinem Zimmernachbarn einverstanden war und der Veranstalter ihm nur gegen Aufpreis ein Einzelzimmer zusprechen wollte. Das Amtsgericht Köln sieht darin keinen Reisemangel. Wer ein halbes Doppelzimmer buche, kenne die Risiken, so die Begründung. focus.de