13. Dezember 2024 | 15:35 Uhr
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Bahn ändert Stornierungsbedingungen für Flexpreis-Tickets

Bei der Bahn haben sich mit dem Fahrplanwechsel die Stornierungsbedingungen für Flexpreis-Tickets im Fernverkehr geändert. Diese können nun nicht mehr bis einen Tag vor der Reise kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden. Ohne Gebühr funktioniert dies nur noch bis acht Tage vor dem ersten Geltungstag der Fahrkarte.

Bahn Fahrkartenautomat

Die Bahn hat zum Fahrplanwechsel einige Stornobedingungen geändert

Wer später storniert, muss draufzahlen, wie ein Blick auf die Bahn-Website verrät. Zehn Euro werden fällig, wenn Kunden ihr Ticket zwischen sieben Tagen und einem Tag vorher umtauschen oder erstattet bekommen wollen. Stornierungen ab dem ersten Geltungstag des Tickets schlagen mit 30 Euro zu Buche – bisher waren es 19 Euro. Bei Tickets mit Hin- und Rückfahrt gilt der Tag der Hinfahrt als erster Geltungstag.

Bei Sparpreis-Tickets ändert sich nichts an den Stornoregeln: Reisende können die Fahrkarte bis vor dem ersten Geltungstag stornieren und zahlen dafür zehn Euro Gebühr. Das gezahlte Geld wird ihnen nicht erstattet, sondern sie erhalten einen Gutschein im Wert der gezahlten Summe, der für drei Jahre gültig ist.

Bereits im Sommer war publik geworden, dass Bahnkunden für das sogenannte Sofortstorno, etwa weil sie sich bei der Buchung verklickt haben, für eine kostenlose Stornierung nun weniger Zeit bleibt. Die Frist für die sogenannte Sofortstornierung wurde von zwölf auf drei Stunden reduziert. Die Sofortstornierung gilt für alle Ticketkategorien – also auch Superspar- und Sparpreise, die später gar nicht oder nur gegen Bearbeitungsgebühr storniert werden können. Bei einem Sofortstorno wird der Fahrpreis komplett erstattet, Extrakosten fallen nicht an.

Christian Schmicke

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