Was Arbeitgeber bei Zweifeln an AU-Bescheinigung tun können. Care vor9
Was Arbeitgeber bei Zweifeln an AU-Bescheinigung tun können. Care vor9
Viele Arbeitgeber fühlen sich machtlos, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nicht krank ist. Doch es ist möglich, gegen die Krankmeldung juristisch vorzugehen. Wichtig ist, dass sich der Verdacht beweisen lässt – ein bloßes Bestreiten reicht nicht. Mögliche Indizien wären: eine Krankschreibung für die Zeiten eines abgelehnten Urlaubsantrages oder die erwiesene Teilnahme an Freizeitveranstaltungen trotz Krankenschreibung. Rechtsdepesche
Viele Arbeitgeber fühlen sich machtlos, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nicht krank ist. Doch es ist möglich, gegen die Krankmeldung juristisch vorzugehen. Wichtig ist, dass sich der Verdacht beweisen lässt – ein bloßes Bestreiten reicht nicht. Mögliche Indizien wären: eine Krankschreibung für die Zeiten eines abgelehnten Urlaubsantrages oder die erwiesene Teilnahme an Freizeitveranstaltungen trotz Krankenschreibung. Rechtsdepesche
Viele Arbeitgeber fühlen sich machtlos, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nicht krank ist. Doch es ist möglich, gegen die Krankmeldung juristisch vorzugehen. Wichtig ist, dass sich der Verdacht beweisen lässt – ein bloßes Bestreiten reicht nicht. Mögliche Indizien wären: eine Krankschreibung für die Zeiten eines abgelehnten Urlaubsantrages oder die erwiesene Teilnahme an Freizeitveranstaltungen trotz Krankenschreibung. Rechtsdepesche
Immer wieder beklagen sich Pflegekräfte über die oft holprige Kommunikation mit ausländischen Kollegen. Wie können Führungskräfte reagieren? Als kurzfristige Maßnahme empfiehlt Petra Rahn, Geschäftsführerin von Lingocare, ein Sieben-Punkte-Programm. Das stellt die Leitung am besten in einer kleinen Schulungseinheit vor oder nach der Übergabe, gern begleitet von ein paar Übungen – und vielleicht auch einem Handout für die Kitteltasche oder zum Aufhängen.
Ein großer Teil der Pflegekräfte wünscht sich mehr Wertschätzung, ein besseres Management und mehr Unterstützung bei aggressivem Verhalten, etwa von demenzkranken Bewohnern. Einrichtungsleitungen hingegen versuchen oft, Pflegekräfte mit Weiterbildung und langfristiger Linderung der Personalnot zu binden. Dies ist das Ergebnis des Pflegebarometers Dezember 2024 des Personaldienstleisters Medwing, der dafür mehrere tausend Pflegekräfte befragt hat.
Die Umsetzung der neuen Personalbemessung in der Langzeitpflege ist ein Marathon. Halbstündige Talkrunden sollen Praktiker und Berater zusammenbringen. In offenen Diskussionsrunden können Heimleitungen von den Erfahrungen anderer lernen und Fragen zur Umsetzung an Experten loswerden. Die Zoom-Meetings der Unternehmensberatung Umbruch Pflege beginnen am Donnerstag, 23. Januar, um 9 Uhr mit dem "PeBeM-Kaffee". Umbruch Pflege (Info und Anmeldung)
Der Münchner Stadtrat hat eine Resolution beschlossen, die sichere Aufenthaltsrechte für Pflege-Azubis fordert. Anlass ist ein Fall, bei dem ein Azubi während der Ausbildung in Abschiebehaft kam. Der Stadtrat fordert vom Freistaat Bayern klare Regelungen für Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen, um angehende Pflegekräfte zu schützen und den Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. Zudem soll sich Bayern für eine bundesweite Reform des Aufenthaltsrechts einsetzen. Die CSU/FW-Fraktion im Landtag lehnt die Resolution ab und sieht darin Schlupflöcher für Asylsuchende. TZ
Die Gewerkschaft Verdi macht auf ein besonders dreistes Beispiel von Lohnausbeutung in der Pflege aufmerksam und beklagt dabei einen "Skandal nach dem Skandal". Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen 24-Stunden-Pflegekraft, die erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht auf ausstehenden Lohn für die Bereitschaftszeit geklagt hatte, doch am Ende keinen Cent erhält. Das Unternehmen, bei dem sie angestellt war, beantragte Insolvenz und entzog sich so der Zahlung von 32.029 Euro. Verdi
Das Ende des Assad-Regimes löst Befürchtungen in der Altenpflege aus, zu viele syrische Mitarbeiter könnten Deutschland wieder verlassen, um in ihre Heimat zurückzukehren. Isabell Halletz (Foto), Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP), warnt sogar davor, kleinere Einrichtungen könnten in diesem Fall vor dem Aus stehen. Laut Zahlen der Bundesregierung arbeiten hierzulande derzeit rund 3.500 syrische Altenpflegekräfte, was rechnerisch etwa 0,6 Prozent aller Beschäftigten in dieser Berufsgruppe entspricht.