War die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in der Pflege und dem Gesundheitswesen doch verfassungswidrig? Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Osnabrück und begründet dies mit der Veröffentlichung der Protokolle des Covid-Krisenstabs. Das Gesetz sei mit dem Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal begründet worden. Doch diese Einschätzung sei nun "erschüttert". Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht neu über die Rechtmäßigkeit entscheiden.