Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen, die Kontakt zu Bewohnern in Abhängigkeitsverhältnissen haben, müssen künftig regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen. Dies ist eine der neuen Grundregeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die die Delegiertenkonferenz des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung verbindlich für alle Mitglieder beschlossen hat. Zudem sollen die Einrichtungen Schutzkonzepte entwickeln und Schulungen anbieten. Evangelischer Pressedienst