Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat Ende des vergangenen Jahres die Entschädigungsgrenzen bei Gepäckproblemen und Personenschäden im Flugverkehr um rund 18 Prozent erhöht. Für verlorenes Gepäck liegt die neue Obergrenze bei etwa 1.865 Euro. Bei Tod oder Verletzung beträgt sie rund 186.000 Euro. Geltungsbereich sind nur internationale Flüge. Welt