Seit Januar gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Demnach muss jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Kommunen können in ihren Wärmeplanungen festlegen, ob und wenn ja wie Fernwärme genutzt werden kann. Welche Bestimmungen relevant sind und welche Fristen für den Betrieb bestimmter Heizungsarten gelten, beantworten die FAQ auf der Homepage des Gastgewerbe-Magazins.