Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt Essen der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag Ende Juni zur Verfügung stellen muss. Die AfD hatte sich geweigert, Auflagen der Stadt, die hohe Geldbußen für strafbare Äußerungen vorsahen zu akzeptieren. "Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage erkennen, die die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen hätte begründen können", heißt es in der Begründung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen